Im Kanton Zürich sind per 1. Oktober 2023 das Beitrittsgesetz zur IVöB 2019 und die kantonale Submissionsverordnung in Kraft gesetzt worden. Ab sofort gilt für neue Ausschreibungen somit das neue Recht, für Verfahren, welche vor dem 1.10.2023 eingeleitet worden sind, gilt als Übergangsrecht noch das alte Recht.
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